
Im ersten Halbjahr 2023 finden erneut die Schöffenwahlen für die ab 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen statt.
Auch aus der Stadt Ortrand und den amtsangehörigen Gemeinden werden wieder Personen gesucht, die am Amtsgericht Senftenberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenen-Strafsachen teilnehmen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Gesucht werden Bewerber, die im Amt Ortrand wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Für das Amt als Schöffe ist zudem Unparteilichkeit, Objektivität, Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, Kommunikations- und Dialogfähigkeit aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung erforderlich.
Bewerbungsformulare liegen im Sekretariat im Amt Ortrand aus.
Bewerbungsformular
Interessenten für das Amt eines Schöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.03.2023 an:
Amt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand
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Bei Fragen wenden Sie sich an: Frau Sähring, Tel.: 035755/605-228