Pflichtumtausch älterer Führerscheindokumente
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass sich der erste Stichtag des gestaffelten Pflichtumtausches alter Führerscheindokumente nähert. Es wird hierbei unterschieden zwischen sogenannten „Papierführerscheinen“ (ausgestellt vor dem 01.01.1999) und unbefristeten EU-Kartenführerscheinen (ausgestellt vom 01.01.1999 – 18.01.2013).
Inhaber von „Papierführerscheinen“, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, sind verpflichtet, Ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht zu haben. An diesem Tag verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit (s. unten).
Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, mit der Antragstellung nicht bis zum Ende der Frist zu warten. Die Bearbeitungsdauer beträgt momentan 3 – 4 Wochen.
Der Ablauf des Verfahrens sowie benötigte Unterlagen sind im Internet auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde unter www.osl-online.de à Leben und Wohnen à Fahrerlaubnisbehörde beschrieben.