
PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 22.10.2020
7-Tage-Inzidenz über 50 - Verschärfte Coronaregeln greifen in OSL
Weniger Teilnehmer bei Veranstaltungen und Feiern / Meldepflicht für private Veranstaltungen / mehr Mund-Nasenschutz / Ausschankverbot: Das müssen die Menschen in OSL ab dem 22. Oktober zusätzlich beachten
Mit Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020, überschreitet auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die sogenannte „7-Tage-Inzidenz“ den höchsten, vom Land Brandenburg als relevant eingestuften, Schwellenwert von 50 registrierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der zurückliegenden 7 Tage. Allein seit Mittwoch sind 22 neue Fälle hinzugekommen. Damit steigt der 7-Tage-Inzidenzwert in OSL von 30,2 auf 50,29. Bürgerinnen und Bürger in OSL müssen nunmehr zusätzliche Corona-Regeln beachten.
Bei Überschreitung der Schwellenwerte 35 und 50 sieht das Land Brandenburg in seiner geltenden SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 20. Oktober 2020 für jede der beiden Inzidenzwerte bestimmte Verschärfungen der Corona-Regeln im Alltag vor. Diese treten zusätzlich zu den bisher bekannten Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, etc.) in Kraft. Bürgerinnen und Bürger müssen sich an diese zusätzlichen Regelungen aus der Verordnung halten, andernfalls drohen bei Verstößen entsprechende Bußgelder.
Ab Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die verschärften Regeln des jeweiligen Inzidenzwertes (35 bzw. 50) für mindestens zehn Tage. In OSL wurde die 7-Tage-Inzidenz 50 am 22. Oktober erstmalig überschritten. Die zusätzlichen Regelungen gelten somit mindestens bis einschließlich zum 01. November - unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke in dieser Zeit wieder unterschritten wird.
Bürgerinnen und Bürger in OSL werden gebeten, sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung über die aktuelle 7-Tage-Inzidenz und die entsprechenden Regelungen zu informieren. Grundlage für die Ermittlung des Inzidenzwertes bildet die Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. (zum Dashboard: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ )
7-Tages-Inzidenz über 50 (gilt in OSL ab Donnerstag, 22. Oktober 2020
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen oder ein Haushalt
Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten, hat die zuständige Behörde weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen. Als Schutzmaßnahme gilt insbesondere die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum in dem Sinne, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu fünf Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist. Dies müssen vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung angeordnet werden.